Soltauer Amtsgericht wird 150 Jahre alt Ob es nun der Geruch der Angst ist, der Hoffnungen und Verzweiflung, der in den Mauern hängt – oder einfach nur der typische Geruch von Putzmitteln, gepaart mit kaltem Zigarettenrauch und das nüchterne Ambiente eines Behördenbaus im Stil der 1930er Jahre – das Soltauer Amtsgericht hat seine eigene Atmosphäre, die den Besucher sofort gefangen nimmt und umhüllt wie eine Welle. Die massiven Mauern haben schon Lügen, bei denen sich die Balken biegen, gehört, Familienfehden erlebt. Auch der Wunsch nach „dem schnellen Geld“ ist ihnen bekannt, beispielsweise bei Zwangsversteigerungen – auch das Edeka-Gelände ging hier „über den Tisch“ –, Stoßseufzer, aber auch die Verzweiflung und Angst der Opfer inRaubprozessen, die Dreistigkeit der Täter, die für ihre Opfer nur Hohn übrig haben. Seit 150 Jahren gibt es das Amtsgericht, aus der Stadt ist es nicht mehr wegzudenken. Alkoholsünder verlieren in dem Bau am Rühberg ihren Führerschein, Nachbarn beharken sich gegenseitig, Kleinkriminelle machen Bekanntschaft mit dem Strafgesetzbuch, zerstrittene Ehepaare werden von „Tisch und Bett“ getrennt. Für überregionale Schlagzeilen sorgten in den 1990er Jahren die Prozesse um die Fehlschüsse in Munster und den Eisenbahnunfall inSchneverdingen. 1852, als landesweit die Amtsgerichte eingerichtet wurden, war das ein großer Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Denn zuvor waren überwiegend Verwaltungsbehörden für die Gerechtigkeit zuständig. So fungierte in Soltau seit Verleihung der Stadtrechte 1388 der Bürgermeister „nebenbei“ auch als Richter für die Zivil- und Polizeistrafsachen. Anfang des 19. Jahrhunderts setzte die Regierung in Hannover durch, dass die Städte einen studierten Syndikus für die richterlichen Aufgaben einzustellen haben. Mit dem ersten hatte Soltau offenbar nicht so viel Glück: Dr. Johann Friedrich Daniel Jaep wurde „wegen Trunksucht“ nach einigen Jahren vorzeitig in Pension geschickt. Platz für ein Amtsgericht hatte die Stadt bereits beim Rathausbau 1826 im Obergeschoss eingeplant. Ein großer Saal war entstanden, den allerdings zunächst der Wirt des Ratskellers pachtete, um Tanzveranstaltungen zu organisieren. Nach kurzer Umbauphase überließ die Stadt 1852 die Räume dem neuen Gericht – zunächst unentgeltlich. 1854 wurde eine Miete von 33,5 Talern vereinbart, 1883 waren 110 Goldmark und 50 Pfennig fällig. Zum Vergleich: Ein Knecht bekam damals einen Lohn von 390 Mark im Jahr, ein Halbhöfner hatte ein Jahreseinkommen von etwa 1200 Mark, ein Dorfschneider von 420 Mark. Ab 1872 mietet das Gericht auch die benachbarte „Todtenkammer“ zur Reinigung der Gefangenen und ihrer Kleidung – unter der Bedingung, dass die Stadt sie gelegentlich als Leichenraum mitbenutzen dürfe. Als erster und zunächst einziger Amtsrichter urteilte Otto Heinrich August von Dannenberg. Auch Schneverdingen erhielt 1852 ein eigenes Amtsgericht, das allerdings bereits 1859 Soltau angegliedert wurde, die Böhmestadt erhielt dann einen zweiten Richter. Fast 100 Jahre blieb das Rathaus Domizil des Gerichts, doch immer wieder wurde der Wunsch nach mehr Platz geäußert. Bereits 1908 lagen Pläne vor. 1939 wurde der Neubau am Rühberg begonnen, durch den Krieg blieb es beim Rohbau. Erst im März 1950 folgte der Umzug. Auch die Räume reichten nicht aus. Seit 1978 wird das frühere Konsumgebäude an der Blumenstraße genutzt. Aus den Akten ergibt sich, dass die Technik oft nur zögerlich Einzug in Soltau gehalten hat. So verfügte das Landgericht Lüneburg bereits 1905 über mechanische Schreibmaschinen, Soltau erledigte noch weitere 15 Jahre die Korrespondenz handschriftlich. 1972 gab es in der Böhmestadt elektrische Schreibmaschinen und Diktiergeräte, abgelöst inzwischen von der Computertechnik. Auch wenn sich die Fälle verändert haben – ging es nach dem Zweiten Weltkrieg beispielsweise um Schwarzschlachten, befassen sich die Juristen heute mit den Feinheiten des Computerbetrugs –, die Grundaufgabe, die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit, ist seit 150 Jahren unverändert. Und mit der Wahrheitsfindung ist das so eine Sache. Denn, wusste schon die Dichterin Marie von Ebner- Eschenbach, „wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt“. Der Soltauer Amtsrichter Wolfgang Speer (1962 bis 1982 im Amt) versuchte das auf seine eigene Art, als er Zwölfjährige ermahnte: „Ihr seid noch nicht strafmündig, aber Ihr müsst die Wahrheit sagen. Wenn Ihr jetzt schon den Richter anlügt, dann seid Ihr ganz verworfene Gestalten.“ Einen anderen Angeklagten verwarnte er: „Gnade Ihnen, wenn da was rauskommt. Das zeugt von mangelnder Reue. Wer nicht bereut, kriegt die doppelte Kelle.“ Nicht immer haben es die Richter ganz einfach, zwischen Überzeugung und beweisbaren Fakten zu unterscheiden.So sah sichArndt Reichert einmal bei einemDiebstahlprozess mit Polizisten konfrontiert, für die alles klar war. „Aufgrund der Machart“ konnte nur der Angeklagte der Täter sein – mit den Beweisen war das dann eine andere Geschichte. Und was soll einem ein Sachverständiger sagen, der feststellt: „Meine Berechnung war eine Summation von Unwahrscheinlichkeiten.“ Auch wollen sich nicht immer alle Beteiligten genau erinnern. So wollten bei einer Verhandlung zum Thema Prostitution die Angeklagten zwar ihre Komplizen in Polen nennen, konnten sich aber nur an die Vornamen erinnern: „Also, die Frau hieß Eva, und der Mann Adam …“ In den Zivilprozessen geht es in erster Linie umVerkehrsunfälle und Mietstreitigkeiten. So etwa „ein- bis zweimal“ imJahr gibt es Nachbarschaftsstreitigkeiten, erläutert Amtsgerichtsdirektor Sigmar Rundt. Dann geht es beispielsweise umLaubfall über die Grenze, um überhängende Zweige – „das Alltägliche“. Etwas schwieriger war da schon die Beweisführung im „Katzenflohprozess“. Ein Eigentümer verklagte frühere Mieter wegen Ungezieferbefalls durch ihre Katze – denn alle Folgemieter suchten schnell das Weite. Akribisch ging es darum, wie lange sich die Katze in der Wohnung aufgehalten hat, ein Sachverständiger wurde eingeschaltet, der erläuterte, dass ein einziger befruchteter Floh locker mehr als tausend Nachkommen „produzieren“ kann. Das Ende vom Lied: Der Kammerjäger rückte an, beide Prozessparteien teilten sich die Kosten. Aber natürlich ist das Soltauer Amtsgericht nur die unterste Instanz im Justizwesen, vieles wird in Lüneburg oder Celle neu aufgerollt – nicht immer im Sinne der Betroffenen. Wie Richter Speer meinte: „Ich verrate Ihnen nicht zuviel: Gegen meine Urteile lohnt sich kaum eine Berufung.“ Oder: „Besser kriegen Sie es nicht.“
|