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Einfacherer Immobilienkauf in Österreich
Der «Kaiser» besitzt schon lange ein Haus in Österreich. Für diejenigen, die nicht Beckenbauer heißen und auch nicht außergewöhnlich gut betucht sind, war die Tür zum Eigenheim in Kitzbühel oder Salzburg lange Jahre verschlossen. Seit dem Beitritt Österreichs in die Europäische Union ist der Immobilienerwerb für Ausländer allerdings einfacher geworden.
«Man muss nicht mehr prominent sein, um sich ein Haus in Österreich kaufen zu können», hält Thomas Wachter, Notar in München, fest. Dennoch sollten Deutsche beim Immobilienkauf in Österreich einige Besonderheiten beachten. Aus Angst vor dem Ausverkauf des Landes sei das Immobilienangebot für Ausländer schon immer knapp gehalten worden, sagt Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (DSA) in Freiburg. Wegen der «Enge des Siedlungsraumes» sei die Sorge groß, dass finanzkräftige Käufer aus Deutschland die Preise in die Höhe treiben und Einheimische nicht mehr mithalten könnten. «Das Land ist zu klein für die Kaufwut der Deutschen», zeigt Schöllhorn Verständnis für die Wagenburg-Politik der Österreicher. Die rechtliche Situation in Österreich hat sich geändert, seit ein Deutscher im Jahr 1999 vor dem Europäischen Gerichtshofs gegen den Österreichischen Staat geklagt und gewonnen hat, berichtet Notar Wachter. Das Gericht entschied, mit den alten Regelungen habe Österreich EU-Ausländer diskriminiert und gegen Europäisches Recht verstoßen. Mittlerweile seien die strengen Landesverkehrsgesetze gelockert worden und EU-Bürger den Einheimischen gleichgestellt. Der Markt sei insgesamt liberaler geworden. Nun brauchen laut Wachter nicht mehr nur Ausländer, sondern auch die einheimischen Immobilienkäufer eine Genehmigung von den Behörden. Wachter rät bei der Abwicklung des Kaufes unbedingt einen österreichischen Notar einzuschalten. Dieser habe meist gute Kontakte zu den Behörden und könne die benötigte Kaufgenehmigung beschaffen. Generell sei der Haus- oder Wohnungserwerb einfacher, wenn der Käufer seinen Erstwohnsitz in der Alpenrepublik habe, sagt Ursula Pernica von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Wien. Allerdings müsse derjenige dann mehr als die Hälfte des Jahres in Österreich verbringen und auch nachweisen, dass er dort sein Geld verdiene. Gerade wer sein Haus nur als Zweitwohnsitz nutzen möchte, muss in vielen Bundesländern mit Beschränkungen rechnen: In der Nähe von Salzburg und Innsbruck sei es schwierig, ein Ferienhaus zu kaufen, berichtet Immobilienexpertin Pernica. Vor allem Vorarlberg und Tirol seien sehr begehrte Regionen. Je weiter Interessenten nach Osten gehen, umso besser werden laut Pernica die Chancen auf ein bezahlbares Ferienhaus. Im Burgenland, in der Steiermark und in Niederösterreich sind die Bestimmungen für Zweitwohnsitze sehr viel lockerer: «Eine Eigentumswohnung in Wien bekommen sie problemlos.» Zur Übertragung des Eigentums ist in Österreich der Deutschen Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (DSA) zufolge nur ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig, auf eine notarielle Beurkundung wie in Deutschland könne dagegen verzichtet werden. Wichtig sei allerdings eine Eintragung ins Grundbuch, damit die neuen Hausbesitzer vor dem «gutgläubigen Erwerb durch Dritte» geschützt sind, rät die DSA. So ist sichergestellt, dass der Verkäufer das Objekt nicht zweimal an den Mann oder die Frau bringt und der erste Käufer unter Umständen das Nachsehen hat. «Auf keinen Fall sollten Käufer eine Anzahlung leisten», warnt Notar Wachter. Anders als in Deutschland zahlten Käufer nicht direkt an den Verkäufer, sondern müssten das Geld auf ein Anderkonto bei der Österreichischen Notarsbank überweisen. Vor dem Kauf einer Immobilie sollte laut Wachter überprüft werdem, ob das Objekt in einem Naturschutzgebiet oder in einem von Lawinen gefährdeten Gebiet liegt. Bei Ufergrundstücken an Seen könnten beispielsweise Naturschutzorganisationen Vorkaufsrechte haben. Genauso sollte geprüft werden, ob ein Gebäude umgebaut werden oder ein Grundstück bebaut werden darf. Beispielsweise könne es unter Denkmalschutz stehen. In Landschaftsschutzgebieten seien mitunter bestimmte Bauweisen verboten. Wer sein Haus nur zu Ferienzwecken nutzen will, sollte auch sicherstellen, dass sich jemand in der langen Zeit der Abwesenheit um Anwesen kümmert. Wachter rät, zu klären, wer im Winter für die Kosten der Schneeräumung aufkommen muss. «Bei sehr langen Anfahrten können die Kosten erheblich sein.» Abgelegene Häuser hätten noch einen weiteren Haken: Vielfach gebe es keinen Wasser- und Stromanschluss. «Da kann es passieren, dass später noch bis zu 20 000 Mark für die Erschließung des Grundstückes nachgeschossen werden müssen».